Ab heute: Erweiterte Betreuung in Kitas

Beiliegend das aktuelle 14. Trägerrundschreiben sowie die Elterninformation. Es enthält aktualisierte Informationen zur nächsten Stufe der Kitaöffnung ab 25.5. und stellt eine weitere Stufe für den 8.6.2020 in Aussicht. Um allen Kindern einen Platz in der Kita zu ermöglichen, ist die Nutzung zusätzlicher externer Räume beschrieben (Kita an anderem Ort) sowie eine personelle Verstärkung durch Nichtfachkräfte. Dabei wird davon ausgegangen, dass Träger miteinander kooperieren und zusätzliches Personal aus der bestehenden Kostenblattfinanzierung bezahlt wird – sozusagen als Preis für die ungekürzte Refinanzierung während des Shutdowns.

Weiterhin finden Sie Erläuterungen zum Umgang mit Personal in Risikogruppen, hier hat das RKI (Robert-Koch-Institut) seine Empfehlungen präzisiert und sieht eine individuelle ärztliche Prüfung zur Risikoeinschätzung vor.

Das Rundschreiben beschreibt auch, wie Kitas sich verhalten können, wenn die Kapazitätsgrenze erreicht ist und empfiehlt die Prüfung von (einzelnen) erweiterten Gruppen und als letzte Möglichkeit eine Reduzierung der Ganztagsbetreuung für einzelne Eltern in Kommunikation mit den Eltern und/oder Elternvertretungen.

Corona – Tests für Beschäftigte sind laut Senatsbeschluss vom letzten Dienstag für Kitas vorgesehen, konkrete Informationen liegen noch nicht vor.

Die Erreichbarkeit der Einrichtung innerhalb von 30 Minuten wurde als Kriterium aufgeboben, damit Träger mit mehreren Kitas mehr Gestaltungsspielraum durch Kooperation bei der Betreuung erhalten. Die Kinder- und Jugendambulanzen sind wieder geöffnet, eine Telefonliste ist in unserem Blog für Fachkräfte veröffentlicht https://blog.awo-promensch.de . Klarstellungen zur Statistik über die Inanspruchnahme der Notbetreuung finden sich am Ende des Schreibens.

Fragen, die (noch) nicht im Rundschreiben aufgegriffen wurden:
Sind Kitareisen im Juli / August wieder möglich? Für die Dauer des Notbetriebs sind Kitareisen untersagt (vgl. 5. Und 10. RS). Da jedoch Hotels wieder öffnen und niemand weiß, ob der Notbetrieb bald aufgehoben wird, haben wir darum gebeten, die Durchführung von Reisen in das Ermessen des Trägers / der Leitung zu stellen und das Thema im nächsten Trägerschreiben aufzugreifen. Die Jugendverwaltung prüft z.Z. Wer schneller eine Entscheidung braucht, sollte individuell bei der Kita-Aufsicht anfragen.

Ausflüge sind vorrangig für kleine Einrichtungen erlaubt (vgl. 11. RS) Kleine Einrichtungen ohne Außenflächen erhalten ab dem 27. April 2020 die Möglichkeit zur Durchführung von pädagogisch begleiteten Außenaktivitäten von Kleingruppen. Da auch in größeren Kitas die Außenfläche knapp wird, wenn mehrere Gruppen sie sich aufteilen müssen, können diese im Einzelfall auch durchgeführt werden. Sie sollten der Kita – Aufsicht angezeigt werden.

 

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