Enge Kontakte zwischen den Beschäftigten und den Kindern sowie der Kinder untereinander sind in Kitas teilweise unvermeidbar. Dennoch sind auch unter diesen Rahmenbedingungen sowohl die Beschäftigten als auch die Kinder vor einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus angemessen zu schützen. Obwohl bestimmte, in sonstigen Bereichen empfohlene Schutzmaßnahmen, z. B. das Abstandsgebot, nicht oder nur unzureichend eingehalten werden können, gibt es Empfehlungen, die eine Infektionsgefahr vermindern sollen. Hierzu informiert die Unfallkasse in einem Rundschreiben.