3 Inhaltliche und methodische Anforderungen
3.1 Qualitätskriterien
Beim Schreiben der Facharbeit sind die folgenden inhaltlichen und methodischen Anforderungen zu beachten und zu erfüllen:
- Die Auseinandersetzung mit der beruflichen Handlungssituation steht im Mittelpunkt der Facharbeit.
- Das Thema und das Erkenntnisinteresse mit einer zentralen Fragestellung oder These sind klar erkennbar.
- Die Arbeit ist im Aufbau übersichtlich und sachlogisch gegliedert.
- Die Übergänge sind aufeinander abgestimmt. Bezüge zwischen allen Teilen werden hergestellt.
- Fachliche Inhalte werden deutlich dargestellt und differenziert erläutert (Fachsprache, Begriffe). Ein breites und integriertes Wissen und Verstehen ist erkennbar.
- Sozialpädagogisches Problembewusstsein wird deutlich:
Die Bearbeitung der sozialpädagogischen Aufgabenstellung beinhaltet auch, dass Aspekte problematisiert und kritisch diskutiert werden. Eine kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit Theorien, Modellen, Positionen und/oder Handlungs-konzepten ist erkennbar. - Das Thema wird selbständig bearbeitet.
Dazu gehört, dass relevante Informationen gesammelt und bewertet sowie daraus wissenschaftlich bzw. fachlich fundiert Urteile abgeleitet werden. Dazu gehört auch, dass Aspekte eigenständig hinterfragt und interpretiert werden sowie das selbständige Erreichen von Ergebnissen, Deutungen und Schlussfolgerungen. Die Bearbeitung wird als weiterführender Lernprozess selbständig gestaltet. Ein eigener, fachlich begründeter Standpunkt wird deutlich. Das Verhältnis von Zitaten und eigener Auseinandersetzung ist ausgewogen. - Zwischen Daten und Fakten sowie persönlicher Meinung und Wertung wird klar getrennt.
- Verknüpfung zwischen Theorie und beruflicher Praxis:
Fachliches Wissen und Verstehen werden auf die berufliche Praxis angewandt, Problemlösungen und Argumente erarbeitet und weiterentwickelt; Lösungen werden erarbeitet und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Maßstäbe beurteilt. - Nachweis pädagogischer Handlungsfähigkeit – z. B. Beachtung adressatengerechter Gesichtspunkte.
- Das Thema wird nach wissenschaftlichen Kriterien und Standards bearbeitet.
Die verwendete Literatur ist aktuell bzw. für die aktuelle Fachdiskussion relevant und seriös recherchiert. Textinhalte werden durch Quellenbelege abgesichert. Die Zitate sind inhaltlich überzeugend ausgewählt.
Das eigene Vorgehen wird angemessen belegt und dokumentiert (z. B. bei Beobachtungsprotokollen oder Interviews).
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Fachrichtung Sozialpädagogik
Seite 7 von 22 - Die Facharbeit lässt außerdem erkennen, dass der/die Studierende über ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Bereich/beruflichen Tätigkeitsfeld verfügt.
- Kreativität, Originalität und Authentizität
- Die Relevanz des Erkenntnisgewinns für das berufliche Handeln wird perspektivisch aufgezeigt.
3.2 Sachlogische Struktur und inhaltliche Bestandteile
Die Inhalte des Themas sind in einer sachlogischen Struktur zu gliedern, die in der Facharbeit durchgängig erkennbar sein muss.
Diese Struktur ist der rote Faden, der die Leserin oder den Leser durch die Arbeit führt. Er wird sichtbar durch nummerierte Überschriften und Zwischenüberschriften.
Einleitung
In der Einleitung wird die Leserin oder der Leser mit dem Thema bekannt gemacht. Hier wird eine Frage oder These formuliert. Die inhaltlichen Schwerpunkte, der Aufbau der Arbeit sowie das methodische Vorgehen werden begründet. Dazu gehört die Darstellung des Erkenntnisinteresses.
Hauptteil
Im Hauptteil der Facharbeit wird dem Thema entsprechend angeeignetes Wissen dargestellt, Kapitel für Kapitel systematisch geordnet. Jedes Kapitel kann in sich unterschiedlich aufgebaut sein: Es kann dabei beschrieben, erklärt, erläutert und argumentiert werden, Überblicke und Einblicke können gegeben sowie Schlussfolgerungen gezogen werden. Es sind sinnvolle Übergänge zwischen den einzelnen Kapiteln zu formulieren.
Es wird auf theoretische Grundlagen eingegangen, Begriffsbestimmungen werden vorgenommen. Die betreffenden Ausführungen werden auf die fachpraktischen Erfahrungen und Erkenntnisse bezogen.
Die fachlichen Inhalte sind deutlich erkennbar dargestellt, differenziert erläutert und schlüssig begründet.
Zur Veranschaulichung der Aussagen ist es möglich, Abbildungen in den Text aufzunehmen.
Schlussteil
Im Schlussteil wird das Wesentliche der Arbeit in Form einer reflektierenden und fachlich begründeten Betrachtung der gesamten Arbeit dargestellt.
Die Erkenntnisse der einzelnen Kapitel sollen zusammengefasst und deren Zusammenhänge in Bezug auf die sozialpädagogische Aufgabenstellung – Frage oder These – verdeutlicht werden. Es wird auf die Frage oder These der Einleitung Bezug genommen. Die folgenden Fragen sollen dabei berücksichtigt werden: - Welche Erkenntnisse wurden gewonnen?
- Welche Antworten bzw. Lösungen wurden gefunden?
- Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für die
beruflichen Handlungsanforderungen an Erzieherinnen oder Erzieher? - Welche Fragen bleiben möglicherweise ungeklärt?
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4 Formale Anforderungen
4.1 Qualitätskriterien
Beim Schreiben der Facharbeit sind die folgenden formalen Anforderungen zu beachten und zu erfüllen: - Aufbau und Layout entsprechen den Vorgaben.
- Der Bezug auf fremde, schriftlich festgehaltene Gedanken, Ideen, Texte, Darstellungen und Produkte und deren Übernahme – wörtlich oder sinngemäß – wird gemäß den wissenschaftlichen Standards zum Zitieren ausgewiesen und ist für die Leser/innen nachvollziehbar.
- Die Arbeit entspricht grammatikalisch und orthographisch den Standards der deutschen Sprache.
4.2 Formale Bestandteile/Aufbau
Die Facharbeit enthält in unten aufgeführter Reihenfolge folgende Bestandteile:
Titelblatt (Muster siehe Anlage)
Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen)
Einleitung
Hauptteil
Schlussteil
Literatur- und Quellenverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung (Muster siehe Anlage)
Erklärung zur Veröffentlichung in der schulinternen Öffentlichkeit (Muster siehe Anlage)
ggf. Anhang (mit Materialien)
4.3 Umfang
Die Facharbeit umfasst mit Einleitung, Hauptteil und Schluss mindestens 20 und maximal 30 Seiten reinen Text. Abbildungen, Tabellen usw. werden bei dieser Zählung nicht berücksichtigt. Hinzu kommen weiterhin Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literatur- und Quellenverzeichnis und Anhänge.
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4.4 Layout
Die Facharbeit soll auch im Layout wissenschaftlich allgemein anerkannten Standards entsprechen. Für die Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin bedeutet dies folgende Konkretisierung:
Format
DIN A4, maschinenschriftlich (Computer)
Druck
einseitig und fortlaufend beschrieben
Schriftart
Arial
Schriftgröße
laufender Text: 11 pt
Fußnoten sowie Kopf- und Fußzeile: kleiner als 11 pt
Überschriften: fett und/oder größer (je nachdem, wie viele Gliederungsebenen differenziert werden sollen)
Zeilenabstand
laufender Text: 1,5-fach Fußnoten: einfach
Ausrichtung
Blocksatz mit Silbentrennung
Seitenränder
oberer Rand 2 cm unterer Rand 2 cm linker Rand 3 cm rechter Rand 2,5 cm
Seitennummerierung
ab der Einleitung fortlaufend, in arabischen Ziffern
Wörteranzahl
Die Gesamtzahl der geschriebenen Wörter (ohne Anhang) wird unterhalb des Literatur- und Quellenverzeichnisses ausgewiesen.
5 Abgabe der Facharbeit
Die Facharbeit wird fristgerecht bis zum bekannt gegebenen Termin ausgedruckt in ungebun- dener, aber gehefteter Form abgegeben. Dieses Exemplar verbleibt als Prüfungsdokument in der Fachschule. Ferner wird die Arbeit in digitaler Form und in einem zur Plagiatsüberprüfung geeigneten gängigen Format auf einem geeigneten Speichermedium eingereicht.
6 Eidesstattliche Erklärung
Die Eidesstattliche Erklärung dient im Sinne des Urheber- und des Prüfungsrechts dem Nachweis, dass die Arbeit selbständig erarbeitet wurde. Sie schützt vor Plagiatsverdacht und ist die rechtliche Absicherung gegenüber Vorwürfen, die Arbeit nicht eigenständig verfasst zu haben. Insofern muss außerdem versichert werden, dass nur dort zitiert wurde, wo dies angegeben wurde.
Stellt sich bei der Begutachtung heraus, dass ohne Angabe der Quelle abgeschrieben wurde, gilt dies als Täuschungsversuch. Je nach Art und Schwere des Täuschungsversuchs, kann dies dazu führen, dass die Facharbeit „nicht den Anforderungen entspricht“ und damit die Prüfung nicht bestanden ist. Wird ein Täuschungsversuch nachträglich festgestellt, kann die Prüfung für ungültig erklärt werden und das Zeugnis wird unverzüglich eingezogen