Bringen und Abholen
Die Gestaltung der Bringe- und Abholsituation dient den Kindern zur Orientierung im Umgang mit wechselnden Lebensbereichen. Die Übergangssituation zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte zeichnet sich durch verlässliche Strukturen und eine freundliche zugewandte Atmosphäre aus.
- Ziele
- Die Eltern erfahren, dass ihr Kind zugewandt und liebevoll in der Kita begrüßt wird und erleben dabei Sicherheit und Vertrauen zu den Mitarbeiter*innen. Die Eltern bekommen Zeit zum gegenseitigen Informationsaustausch mit den pädagogischen Fachkräften beim Bringen und Abholen ihres Kindes.
- Die pädagogischen Fachkräfte sind über die Anwesenheit der Kinder in der Gruppe stets aussagefähig.
- Kinder werden nur an abholberechtigte Personen übergeben.
- n Verantwortung
- Die Verantwortung liegt bei den pädagogischen Fachkräften und bei der Einrichtungsleitung.
n Kriterien zur Überprüfung der Zielerreichung
Eine positive Willkommenskultur gegenüber den Kindern und ihren Familien ist beobachtbar.
Anwesenheitslisten sind jederzeit aktuell geführt.
Alle erforderlichen Abholberechtigungen liegen vor.
- Standards
- Im Aufnahmegespräch werden die Eltern über die Öffnungszeiten und den Tagesablauf der Einrichtung (Früh- und Spätbetreuung, Essens- und Ruhezeiten u.a.) informiert.
- Die Kinder und Eltern werden von den zuständigen pädagogischen Fachkräften persönlich begrüßt (Beginn der Aufsichtspflicht) und verabschiedet (Ende der Aufsichtspflicht).
Die pädagogischen Fachkräfte sind in der Bring- und Abholphase präsent und für die Belange der Eltern (kurze Fragen, Infos, Vorschläge, Anregungen) ansprechbar. Die Weitergabe wichtiger Informationen erfolgt über das Tagebuchblatt (KF20a oder 20b).
Individuelle Bedürfnisse der Kinder werden in der Bringe- und Abholsituation berücksichtigt.
Die An- und Abwesenheit des Kindes wird auf der Anwesenheitsliste (K F21 oder K F22) zeitnah dokumentiert.
Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen das Kind sich in das aktuelle Gruppengeschehen einzubinden oder bieten ihm ggf. individuelle Spielmöglichkeiten an.
Kinder werden nur an Personen übergeben, für die eine aktuelle Abholberechtigung vorliegt.
Wird ein Kind innerhalb der Öffnungszeit nicht abgeholt, wird entsprechend der Regelung zur Nichtabholung eines Kindes (III-3.5) vorgegangen.
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