QM Bringen und Abholen

Bringen und Abholen

Die Gestaltung der Bringe- und Abholsituation dient den Kindern zur Orientierung im Umgang mit wechselnden Lebensbereichen. Die Übergangssituation zwischen El­ternhaus und Kindertagesstätte zeichnet sich durch verlässliche Strukturen und eine freundliche zugewandte Atmosphäre aus.

  • Ziele
  • Die Eltern erfahren, dass ihr Kind zugewandt und liebevoll in der Kita begrüßt wird und erleben dabei Sicherheit und Vertrauen zu den Mitarbeiter*innen. Die Eltern bekommen Zeit zum gegenseitigen Informationsaustausch mit den pädagogischen Fachkräften beim Bringen und Abholen ihres Kindes.
  • Die pädagogischen Fachkräfte sind über die Anwesenheit der Kinder in der Gruppe stets aussagefähig.
  • Kinder werden nur an abholberechtigte Personen übergeben.
  • n Verantwortung
  • Die Verantwortung liegt bei den pädagogischen Fachkräften und bei der Einrichtungsleitung.

n Kriterien zur Überprüfung der Zielerreichung

Eine positive Willkommenskultur gegenüber den Kindern und ihren Familien ist beobachtbar.

Anwesenheitslisten sind jederzeit aktuell geführt.

Alle erforderlichen Abholberechtigungen liegen vor.

  • Standards
  • Im Aufnahmegespräch werden die Eltern über die Öffnungszeiten und den Tagesablauf der Einrichtung (Früh- und Spätbetreuung, Essens- und Ruhezeiten u.a.) informiert.
  • Die Kinder und Eltern werden von den zuständigen pädagogischen Fachkräften persönlich be­grüßt (Beginn der Aufsichtspflicht) und verabschiedet (Ende der Auf­sichtspflicht).

Die pädagogischen Fachkräfte sind in der Bring- und Abholphase präsent und für die Belange der Eltern (kurze Fragen, Infos, Vorschläge, Anregun­gen) ansprechbar. Die Weitergabe wichtiger Informationen erfolgt über das Tagebuchblatt (KF20a oder 20b).

Individuelle Bedürfnisse der Kinder werden in der Bringe- und Abholsituation berücksichtigt.

Die An- und Abwesenheit des Kindes wird auf der Anwesenheitsliste (K F21 oder K F22) zeitnah dokumentiert.

Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen das Kind sich in das aktuelle Gruppengesche­hen einzubinden oder bieten ihm ggf. individuelle Spielmöglichkeiten an.

Kinder werden nur an Personen übergeben, für die eine aktuelle Abholberech­tigung vorliegt.

Wird ein Kind innerhalb der Öffnungszeit nicht abgeholt, wird entsprechend der Regelung zur Nichtabholung eines Kindes (III-3.5) vorgegangen.

 

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